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   BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90   

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BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90 (https://dejure.org/1990,3959)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1990 - 1 B 30.90 (https://dejure.org/1990,3959)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1990 - 1 B 30.90 (https://dejure.org/1990,3959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen der Einholung eines Sachverständigengutachtens - Generalpräventiver Zweck einer Ausweisung im Fall eines wegen Vergewaltigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
    Die Entscheidung darüber, ob ein Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, steht im Rahmen der freien Sachverhalts- und Beweiswürdigung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - Buchholz 303 § 411 ZPO Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
    Abgesehen davon dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen, daß eine aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung zur Verwirklichung des generalpräventiven Zwecks des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG - wenn auch in unterschiedlichem Maße - geeignet ist (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschlüsse vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275 und vom 27. Januar 1989 - BVerwG 1 B 9.89 -).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
    Diese Straftaten sind nicht schon wegen des ihnen zumeist zugrundeliegenden sexuellen Impetus oder als "Situationstaten" "in ihren Ursachen und Motiven zu weit entfernt von jeder rational beherrschbaren Steuerung menschlichen Verhaltens", daß sie als Grundlage für ein generalpräventives Vorgehen ausschieden (vgl. dazu Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30 S. 86, 88).
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
    Ein Gericht, das von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht, handelt verfahrensfehlerhaft, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe sonst auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 4. Mai 1990 - BVerwG 1 B 82.89 - NVwZ-RR 1990, 649 [BVerwG 04.05.1990 - 1 B 82/89] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
    Dem steht nicht entgegen, daß Ausländer weiterhin im Bundesgebiet Straftaten begehen (Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 S. 58).
  • BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89

    Bestimmung der Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
    Abgesehen davon dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen, daß eine aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung zur Verwirklichung des generalpräventiven Zwecks des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG - wenn auch in unterschiedlichem Maße - geeignet ist (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschlüsse vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275 und vom 27. Januar 1989 - BVerwG 1 B 9.89 -).
  • BVerwG, 29.05.1987 - 1 B 45.87

    Ausweisung eines Ausländers - Veruteilung wegen eines Waffendelikts - Führen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
    Abgesehen davon dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen, daß eine aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung zur Verwirklichung des generalpräventiven Zwecks des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG - wenn auch in unterschiedlichem Maße - geeignet ist (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschlüsse vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275 und vom 27. Januar 1989 - BVerwG 1 B 9.89 -).
  • BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von

    Es verletzt seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 -, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94

    Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung

    Die Rüge, das Tatsachengericht habe verfahrensfehlerhaft von der Einholung eines Sachverständigengutachtens abgesehen, setzt gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO einen derartigen substantiierten Vortrag voraus (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127).
  • BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93

    Darlegungsvoraussetzungen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

    Von dem ihm eingeräumten Ermessen macht es nur dann fehlerhaften Gebrauch, wenn es sich eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zustehen kann, oder wenn die mangelnde Sachkenntnis durch die Entscheidungsgründe handgreiflich belegt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92

    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung - Vereinbarkeit einer

    Das Berufungsgericht gründet seine Feststellung, es habe sich nicht um eine rationaler Steuerung nicht mehr zugängliche Gewalttat gehandelt, auf eine - von den in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 148.84 - InfAuslR 1985, 101; vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127; vom 24. April 1991 - BVerwG 1 B 13.91 -) entwickelten Grundsätzen ausgehende - Würdigung des vom Strafgericht festgestellten Tathergangs und berücksichtigt dabei den langen Zeitraum, während dessen der Kläger seine damalige Lebensgefährtin mit zunehmender Gewaltanwendung bedrängt und noch nicht unter erheblichen Alkoholeinfluß gestanden hat.
  • BVerwG, 04.03.1996 - 1 B 30.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Insbesondere ist nicht dargetan, daß und aus welchen Gründen das Berufungsgericht zur Beurteilung des festgestellten Sachverhalts sachverständiger Hilfe bedurft hätte, es sich also eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zugeschrieben hätte oder seine Entscheidungsgründe sonst auf mangelnde Sachkunde schließen ließen (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127).
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